Drucken   
Homepage  Über das HRG


Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG)

Begründet von Wolfgang Stammler, Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann

2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage

Herausgegeben von Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller und Ruth Schmidt-Wiegand als philologischer Beraterin

Das auf sechs Bände berechnete Werk erscheint seit Herbst 2004 in Lieferungen. Jeder Band wird acht Lieferungen umfassen. Erscheinungsweise: 1 - 2 Lieferungen jährlich

Preis je Lieferung zu 128 S., Lexikonformat, kart., € (D) 34,80
ISBN 978 3 503 07911 7

Preis für den gebundenen Band € (D) 298,-
ISBN 978 3 503 07912 4


Die erste Auflage des Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), die in den Jahren 1964 bis 1998 erschien, wurde von der Fachkritik ganz überwiegend freundlich aufgenommen und zählt zu den Standardwerken fast aller historisch arbeitenden Institute, Bibliotheken und Archive. Auch in den Nachbardisziplinen, bei Historikern, Mediävisten, Regionalwissenschaftlern, Theologen, Volkskundlern oder Kulturwissenschaftlern, gilt das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG) weitgehend als die Summe des Wissens über die Geschichte des Rechts.

Nach sechsjähriger intensiver Vorarbeit legten Verlag und Herausgeber 2004 die erste Lieferung der zweiten Auflage des "Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG)" vor. Weitere Lieferungen erscheinen in rascher Folge.

Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen, andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage soll "die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts" (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert werden. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung hingegen wird sich die zweite Auflage stärker öffnen. Unverändert wird jedoch die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk einnehmen und in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt werden. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern. Dies wird durch die systematische Aufnahme von Übersichtsartikeln zu den einzelnen europäischen Ländern erreicht.

Die erste Auflage ist in unterschiedlichem Maße ergänzungsbedürftig. Ihr erster Band umfasste - getreu der ursprünglich dreibändigen Anlage des Gesamtwerks - ein Drittel der Buchstaben des Alphabets; erst später war das Konzept erweitert worden. Daher werden vor allem die in den nächsten Jahren erscheinenden ersten Lieferungen gegenüber der Vorauflage umfassend erneuert und ergänzt. Alle Artikel der ersten Auflage werden beibehalten und überarbeitet, zahlreiche Stichworte neu aufgenommen. Das führt zu einer so erheblichen Erweiterung gegenüber der ersten Auflage, dass die Neuauflage auf sechs Bände angelegt ist.

„Richter, Anwälte, Verwaltungsjuristen, Politiker werden froh und dankbar für ein Nachschlagewerk sein, das ihnen zeitraubende und mühsame Nachforschungen zur geschichtlichen Perspektive einer Institution oder über die Herkunft eines juristischen terminus technicus erspart.“
(Juristenzeitung über die 1. Auflage)

Die "Stiftung Rechtsstaat des Landes Sachsen-Anhalt" unterstützt die Erarbeitung der Neuauflage.

 

Die Herausgeber

Prof. Dr. Albrecht Cordes
Lehrstuhl für Mittelalterliche Rechtsgeschichte, Neuere Rechtsgeschichte und Zivilrecht am Institut für Rechtsgeschichte der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main

Prof. Dr. Heiner Lück
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäische, Deutsche und Sächsische Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Ordentliches Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Mitglied der ihr angeschlossenen Historischen Kommission und Mitglied der Historischen Kommission für Sachsen-Anhalt.

Prof. Dr. Dieter Werkmüller
Professur für Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht am Institut für Rechtsgeschichte und Papyrusforschung, Germanistische Abteilung, der Philipps-Universität Marburg

Prof. i.R. Dr. phil. Dr. iur. h.c. Ruth Schmidt-Wiegand, Marburg

 

eine Seite zurück zum Seitenanfang
 zurück  |  nach oben  

 Homepage   |  AGB  |   Hilfe   |   Impressum, Urheberrechtshinweise, Haftung